sgv begrüsst Flexibilisierungen im Arbeitsrecht
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Betriebe der Gastronomie und der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) erhalten ab 1. April 2019 mehr Flexibilität bei Sonntags- und Nachtarbeit.