Seit 2004 gibt es die zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Sie vermitteln Qualifikationen für Berufe mit einfacheren Anforderungsprofilen. EBA-Lernende, welche die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) nicht bestehen, erhalten einen Individuellen Kompetenznachweis (IKN). Er bescheinigt die während der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in standardisierter und verständlicher Form.
Künftig sollen auch Lernende einen IKN erhalten, die eine standardisierte zweijährige Ausbildung ausserhalb der beruflichen Grundbildung absolvieren. Die Verbundpartner (Organisationen der Arbeitswelt, Bund, Kantone) haben im Rahmen eines mit Bundesmitteln geförderten Projekts mit einer mehrjährigen Pilotphase die Voraussetzungen dafür geschaffen. Die entsprechenden Ausbildungen richten sich an Menschen, die aufgrund einer Lern- oder Leistungsbeeinträchtigung (noch) nicht in eine EBA-Grundbildung einsteigen können.
Verbundpartner für Ausweitung
Künftig wird der IKN also sowohl bei EBA-Grundbildungen als auch bei zweijährigen standardisierten Ausbildungen ausserhalb der Berufsbildung zum Einsatz kommen. Die nationalen Organisationen der Arbeitswelt entscheiden frei über den Einsatz und die Entwicklung des IKN. Die Verbundpartner (Organisationen der Arbeitswelt, Bund, Kantone) empfehlen ausdrücklich die Ausweitung auf Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung.
Diese Empfehlung erfolgt aus guten Gründen: Der IKN fördert die Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung, entspricht der politischen Forderung nach Integration und Inklusion und erhöht die Durchlässigkeit im Bildungssystem, indem er den Einstieg in eine berufliche Grundbildung erleichtert. Auch den Betrieben bringt der IKN Vorteile. Er dokumentiert die Handlungskompetenzen in einer vertrauten und damit leicht verständlichen Form (Orientierung am Qualifikationsprofil einer entsprechenden EBA-Grundbildung). Der IKN erleichtert also das Bewerten von Bewerbungen. «Wir haben hier eine klassische win-win-Situation», beurteilt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Trägerschaften stellen Antrag
Die Zulassung einer Ausbildung zum IKN ist allerdings an klare Vorgaben gebunden. Die Ausbildung muss zwei Jahre dauern, über einen standardisierten Bildungsplan verfügen und sich an den Handlungskompetenzen einer der über 50 EBA-Grundbildungen orientieren. Verlangt wird zudem, dass die vermittelten Kompetenzen mithilfe einer Lern- und Leistungsdokumentation strukturiert erfasst und beurteilt werden. Letztlich entscheidet die nationale Organisation der Arbeitswelt als Trägerin der jeweiligen EBA-Grundbildung über die Zulassung einer Ausbildung zum IKN.
Trägerschaften von zweijährigen Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung können ab sofort bei der zuständigen Organisation der Arbeitswelt einen Zulassungsantrag stellen. Wird ihm stattgeben, erarbeitet der Ausbildungsanbieter die erforderlichen Grundlagendokumente und legt diese der Organisation der Arbeitswelt zur Genehmigung vor. Eine von den Verbundpartnern erarbeitete Orientierungshilfe zeigt, wie der Zulassungsprozess sinnvoll strukturiert werden kann und wer welche Verantwortlichkeiten trägt.
Orientierungshilfe
Die Orientierungshilfe zum Individuellen Kompetenznachweis (IKN) wurde kürzlich von den Verbundpartnern (Organisationen der Arbeitswelt, Bund, Kantone) verabschiedet. Sie beschreibt, in welchen Bereichen der IKN Anwendung findet, welches Anforderungsprofil eine Ausbildung erfüllen muss, wie der Zulassungsprozess zu strukturieren ist und wie die Verantwortlichkeiten geregelt sind. Die Orientierungshilfe richtet sich an Organisationen der Arbeitswelt, welche Trägerinnen einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) sind, sowie an Trägerschaften von zweijährigen standardisierten Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung, welche eine Zulassung zum IKN beantragen wollen.