Versicherungsmissbrauch geht zulasten aller und unterwandert das Vertrauen in die wichtigen Sozialversicherungen. Deshalb ist der Kampf gegen Versicherungsmissbrauch auf bewährte Mittel angewiesen. Dazu zählen als letzte Massnahme auch verdeckte Beobachtungen. Die Änderungen des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) schafft nun die gesetzliche Grundlage zu solchen verdeckten Beobachtungen.
Einsparungen von Millionen
Die Praxis der verdeckten Beobachtung in prekären Ausnahmefällen, die nicht auf andere Art und Weise gelöst werden konnten, hat sich bewährt. Seit 2009 gelangen Sozialdetektive gegen Sozialmissbrauch zum Einsatz. Es konnten so unzählige Missbrauchsfälle bei IV, Suva und privaten Versicherern aufgedeckt werden. Auf diese Weise konnten ungerechtfertigte Auszahlungen in Millionenhöhe verhindert werden. Pro Jahr wurden so durchschnittlich 80 Millionen CHF eingespart.
Wirtschaft und Gewerbe sind wichtige Prämienzahler. In vielen Fällen zahlen Arbeitgeber auf freiwilliger Basis sogar mehr als den obligatorisch verlangten Teil ein. Der ungerechtfertigte Bezug von Sozialversicherungsleistungen wirkt sich auf die Prämien und damit direkt auf die Lohnnebenkosten aus.
Die Gewerbekammer, das Parlament des grössten Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft, hat einstimmig die Ja-Parole gefasst und empfiehlt die Änderungen des ATSG bei der Abstimmung am 25. November zur Annahme.