Die Steuervorlage ist ein Kompromiss, der die wirtschaftliche Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb stärkt. Die AHV-Finanzierungsvorlage ist gleichzeitig ein probates Mittel in Richtung Stabilisierung der Sozialwerke. Die STAF-Vorlage hat in der vorliegenden Form positive Auswirkungen auf zwei lebenswichtige Bereiche der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft.
Die STAF-Vorlage berücksichtigt die Interessen aller Unternehmen. Die vom sgv geforderten Punkte wurden im parlamentarischen Verfahren berücksichtigt. Die finanzielle und steuerliche Autonomie der Kantone wird bei den möglichen Steuermaßnahmen, die als notwendig erachtet werden, gewahrt. Die grundlegenden Errungenschaften der zweiten Unternehmenssteuerreform werden bei der Teilbesteuerung der Dividenden nur teilweise abgeändert. Für KMU erhöht die STAF-Vorlage keine Steuern!
Die STAF-Vorlage sieht einen sozialen Ausgleich bei der AHV vor und schließt die Erhöhung der Familienzulage aus. Die Vorlage hat daher einen doppelten Vorteil, da sie unsere KMU vor erhöhten Abgaben schützt und die AHV mitfinanziert.
Die Gewerbekammer hat auch die Parole zur Revision des Waffenrechts gefasst. Die EU hat das Waffenrecht verschärft. Weil die Schweiz Mitglied des Schengenraums ist, wird von ihr im Rahmen der Rechtsübernahme (sog. Besitzstand) erwartet, das eigene Waffenrecht anzupassen. Das Parlament hat die Anpassung des Waffenrechts im Jahr 2018 verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Gewerbekammer hat die Ja-Parole gefasst.