Das Nein zur SBI zeigt, dass die "alles-oder-nichts" Ausrichtung der isolationistischen Initiative beim Souverän grossmehrheitlich keinen Zuspruch findet. Die Unternehmen brauchen einen sicheren und stabilen Zugang zu den internationalen Märkten und vor allem zu den EU-Staaten. Mit der Ablehnung der SBI haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einmal mehr zum Ausdruck gebracht, dass sie auf eine offene Volkswirtschaft setzen und das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht aufs Spiel setzen wollen.
Rund 97'000 Exportunternehmen benötigen Planungs- und Rechtssicherheit. Sie sind auf die Abkommen der Schweiz mit dem Ausland angewiesen und brauchen einen gesicherten Zugang zu den internationalen Märkten. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft steht für die Erhaltung und den Ausbau dieses Zugangs.
Heute unterstehen Verfassungsänderungen dem obligatorischen Referendum und müssen durch Volk und Stände legitimiert werden. Für völkerrechtliche Verträge mit inhaltlich verfassungsmässigem Charakter gilt das nicht. Zwar wird heute das Referendum beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen mit Verfassungsrang anerkannt. Es ist aber in der Verfassung nicht verankert.
Ein Vorstoss im Ständerat fordert jetzt, dass Volk und Stände künftig völkerrechtliche Verträge, deren Umsetzung eine Änderung der Bundesverfassung erfordert oder die bezüglich des Bestands der Grundrechte, Bürgerrechte oder politische Rechte Bestimmungen von Verfassungsrang enthalten, zur Abstimmung unterbreitet werden müssen.