sgv begrüsst Flexibilisierungen im Arbeitsrecht

13.02.2019 | 10:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz. Betriebe der Gastronomie und der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) erhalten ab 1. April 2019 mehr Flexibilität bei Sonntags- und Nachtarbeit.

Neu sollen in der Gastronomie Mitarbeitende an sieben Tagen in Folge beschäftigt werden können. Die Gewährung des freien Halbtags ist neu ab 14.30 Uhr möglich und nimmt auf die geänderten Gewohnheiten der Kundschaft in der Gastronomie Rücksicht.

IKT-Unternehmen können neu ihre Mitarbeitenden an Sonntagen und in der Nacht bewilligungsfrei einsetzen, wenn ihre Arbeitstätigkeiten für die Behebung von Störungen oder für die Wartung von Netz- oder Informatikinfrastruktur notwendig sind. Die Aufhebung der Bewilligungspflicht führt sowohl bei den IKT Unternehmen als auch den Behörden zu tieferen administrativen Kosten. Auch die Kunden der IKT Unternehmen profitieren. Sie erhalten mehr Sicherheit, dass nachts und am Wochenende ihre IT-Infrastruktur funktionstüchtig gehalten werden kann.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Sozialpartner in den Branchen unterstützen diese Flexibilisierung. Die Realitäten des Arbeitslebens unterliegen einem steten Wandel, weshalb der sgv auch in anderen Branchen den Handlungsbedarf überprüft.

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Hans-Ulrich Bigler
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