31.03.2015
Irreführendes Bundesbüchlein: Bundeskanzlei verletzt politische Rechte der Bürger
Das Referendumskomitee Nein zur neuen Billag-Mediensteuer legt gegen den Text zur Revision des Radio und Fernsehgesetzes im Bundesbüchlein Beschwerde ein. In unsachlicher und irreführender Weise suggeriert die Bundeskanzlei eine Reduktion der Gebühren, die im Widerspruch zu sämtlichen objektiven Indizien über die künftige Erhöhung der neuen Steuer steht. Damit werden die politischen Rechte der freien Willensbildung und der Abstimmungsfreiheit verletzt. Die Bundeskanzlei stellt mit ihrem Vorgehen das Resultat und die Regularität der Volksabstimmung in Frage.