Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG wollen Bundesrat und SRG eine neue Billag-Mediensteuer einführen. Dabei versuchen sie, das Volk mit einer vorgegaukelten Gebührensenkung zu ködern. 60 Franken sollen die Gebühren für Private sinken und auch für Gemeinden und Kantone würden die Billag-Abgaben «eher geringer ausfallen». Der Kanton Zürich und die Stadt Bern, die auf Nachfragen aus dem Parlament genau nachgerechnet haben, enttarnen die Aussagen des Bundesrates als dreiste Fehlinformation. Die Kosten für Gemeinden und Kantone gehen nicht zurück, sie explodieren. Im Fall von Zürich müssen die Steuerzahler für den Kanton eine viermal höhere Billag-Rechnung bezahlen. Die Stadtberner Steuerzahler zahlen sogar sieben Mal mehr.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt seit Wochen, dass das Volk mit der versprochenen Gebührensenkung an der Nase herumgeführt wird. Diese Warnung wird nun von mehreren amtlichen Stellen unabhängig voneinander bestätigt. Wie bei der öffentlichen Hand wird die neue Billag-Mediensteuer auch bei den Privaten nicht wie vorgegaukelt sinken sondern stark ansteigen. Das zeigen die Zahlen aus der Vergangenheit: von 279 Franken 1990 sind die Billag-Abgaben mit heute 462 Franken um 65 Prozent gestiegen. Das Budget der SRG hat sich seit 1984 auf 1.6 Milliarden Franken verdreifacht. Und trotz jährlich zusätzlich über 140 Millionen Franken Mehreinnahmen wegen der Zuwanderung sind die Gebühren nie gesenkt sondern immer nur angehoben worden. Nur schon mit dieser Entwicklung wird sich die neue Steuer in den nächsten Jahren verdoppeln. Zusammen mit den teuren Ausbauprojekten der SRG wie massiv mehr Eigenproduktionen oder Sendungen einzig fürs Internet wird die neue Billag-Steuer in wenigen Jahren im Bereich von 1000 Franken pro Haushalt und Jahr liegen.
Mit der neuen Billag-Mediensteuer werden damit nicht nur die Unternehmen sondern auch die privaten Steuerzahler gleich mehrfach abgezockt. Für den Privathaushalt werden sie künftig sowieso zahlen müssen und auch als Steuerzahler werden sie gleich nochmals zur Kasse gebeten. Unternehmer, die mit ihrer Firma einen Umsatz von über 500'000 Franken erzielen, werden dreimal belastet: Als Privatpersonen, als Unternehmer und als Steuerzahler.