Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts, die Abstimmung vom 22. September 2022 über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) zu bestätigen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für den Fortbestand des Systems der Altersvorsorge in der Schweiz. Jetzt ist es aber dringend notwendig, die Anstrengungen auf die Herausforderungen der Zukunft zu konzentrieren.