Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt die Absicht des Bundesrates, missbräuchliche Konkurse zu unterbinden. In der Praxis wird der Konkurs immer wieder dazu benutzt, bestehende Schulden loszuwerden. Bis ein Konkurs eingestellt ist und die Schulden eingefordert werden können, entstehen Kosten. Gemäss heute geltendem Recht haftet der Gläubiger für diese. Damit geht der Gläubiger ein finanzielles Risiko ein, wenn er zu dem ihm zustehenden Geld kommen will.
Neu soll mit der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes der antragsstellende Gläubiger von der Kostenpflicht befreit werden. Dies muss stattdessen der Schuldner tragen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt dieses Vorgehen. Die Kosten sollen grundsätzlich jene tragen, die diese verursachen. Marktverzerrungen, die aufgrund missbräuchlicher Konkurse entstehen, werden verhindert.