«Mit dem Covid-19-Gesetz lindern wir Symptome. Die Ursache der Krankheit an der insbesondere die Wirtschaft aber auch die ganze Gesellschaft leidet, ist jedoch der Lockdown», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler vor den Medien. Viele KMU wĂĽrden unter den unverhältnismässigen und absurden Lockdown-Massnahmen leiden. Dabei habe das Bundesamt fĂĽr Gesundheit (BAG) selbst zugestehen mĂĽssen, dass die Lockdown-Massnahmen keine Gegenwehr gegen die Pandemie seien. Nicht die Schliessung sei massgebend, sondern das Einhalten der HygieneÂregeln zusammen mit strengen Schutzkonzepten. Dies sei Teil der Logik des gezielten Schutzes, mit breitflächigem Impfen und Testen, dem Contact Tracing und eben funktionierenden SchutzÂkonzepten. Diese Logik sei im Covid-19-Gesetz verankert und verbessere und ergänze somit das geltende Epidemiengesetz.
Das Covid-19-Gesetz verankere weitere, durch das Parlament und die Sozialpartner hart erkämpfte Prinzipien, wie jenes der Verhältnismässigkeit oder des Mitspracherechts der Sozialpartner. Hans-Ulrich Bigler gab auch zu bedenken, dass das Gesetz die Befugnisse des Bundesrates einschränke und den Kantonen eine verbindliche Rolle zuschreibe. Die Gegner des Gesetzes würden also vergessen, dass ohne das Covid-19-Gesetz der Bundesrat noch mächtiger sei.
Wichtige Entschädigungen
FDP-Nationalrätin und sgv-Vizepräsidentin Daniela Schneeberger beurteilt die Finanzhilfen des Bundes fĂĽr Unternehmen, Vereine und Menschen, fĂĽr zehntausende KMU und hundertÂtausende ArbeitÂnehmende als unverzichtbar. Sie betonte weiter, dass korrekterweise nicht von Hilfen gesprochen werden sollte. In Tat und Wahrheit handle es sich um die Entschädigung des Entzugs der verÂfassungsÂrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit.
Die im Covid-19-Gesetz geregelte Ausweitung der Kurzarbeit sei elementar und sichere hundertÂtausende Arbeitsplätze. Es sei unverantwortlich, dieses erfolgreiche Instrument in der aktuellen Krise zu schwächen. Dasselbe gelte fĂĽr den Corona-Erwerbsersatz.
Die Wirtschaft habe Solidarität bewiesen, indem sie Schutzkonzepte und betriebliche Einschränkungen umsetze. Sie dürfe jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Deshalb sei am 13. Juni unbedingt ein Ja an der Urne nötig.