Das Bundesgesetz vom 25. September 2020, das sogenannte Covid-19-Gesetz, ist die gesetzliche Grundlage für alle Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Pandemie. Der Souverän stimmt am 13. Juni über das Gesetzes ab, da die Gruppierung «Freunde der Verfassung» das Referendum ergriffen und rund 90'000 Unterschriften gesammelt hat. Sie stört sich an den weitreichenden Vollmachten des Bundesrats und fürchtet die Einführung eines Impfobligatoriums oder damit zusammenhängende Diskriminierungen.
Wird das Covid-19-Gesetz vom Volk abgelehnt, dann tritt es nicht sofort ausser Kraft. Es bleibt bis am 25. September 2021 bestehen. Das Covid-19-Gesetz wurde als «dringliches Bundesgesetz» erklärt. Dieses darf maximal ein Jahr gelten, wenn es nach einem Referendum nicht angenommen wird. Dasselbe gilt für die Änderungen und sämtliche Massnahmen, die auf der Grundlage des Gesetzes erfolgten. Dies hat zur Folge, dass Härtefallgelder und alle Abfederungsmassnahmen für die betroffenen KMU ebenfalls am 25. September 2021 enden würden. Ein Ja zum Covid-19-Gesetz ist also ein starkes Zeichen der Solidarität für die KMU, welche die Hauptlast der negativen Folgen der Schliessungsmassnahmen des Bundesrates im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie tragen müssen.
Der 3-Phasenplan des Bundesrates ist eine passive Vertröstungsstrategie. Wirtschaft und Gesellschaft brauchen dringend eine Perspektive. Eine solche kann basierend auf der Strategie des gezielten Schutzes und der forcierten Test- und Impfaktivitäten eröffnet werden.
Sagen Sie daher am 13. Juni Ja zum Covid-19-Gesetz und setzen Sie ein Zeichen der Solidarität für die KMU in unserem Land!