Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU: erst ein Entwurf!

25.11.2015 | 15:00

Der sgv lehnt die Vorlage zum revidierten Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU ab. Dieses Abkommen sollte auch die Interessen der Schweiz berücksichtigen. Dies ist leider nicht der Fall! Es gewährleistet weder die Einhaltung des Datenschutzes noch die Gegenseitigkeit. Auch sichert es weder den Marktzugang noch die Regularisierung der Vergangenheit. Es geht nicht an, dass die Schweiz als einziges Land auskunftspflichtig ist. Sie sollte auch Garantien und feste Zusagen von Seiten der EU erhalten.

Der Bundesrat verteidigt die Interessen der Schweiz mit diesem Entwurf nicht. Was den Datenschutz und die Gegenseitigkeit betrifft, sieht sich der Bundesrat gemäss dieser Vorlage als Beobachter mit verbessertem Status, der Pflichtversäumnisse bestimmter Finanzplätze wie Hongkong, Singapur, London oder New York denunziert. Dabei verhält sich die Schweiz wie ein braver Musterschüler.

Die Verhandlungen müssen auf den Erhalt des Marktzugangs auf dem heutigen Niveau sowie auf Verbesserungen abzielen. Doch stattdessen spricht der Bundesrat ständig nur von «ersten Sondierungsgesprächen». Anstatt bestimmt zu verhandeln, spricht er dauernd grosszügig im Konjunktiv, auch im Hinblick auf die Frage der Regularisierung der Vergangenheit.

Für den grössten Dachverband der Schweiz kommt es nicht in Frage, dass die Schweiz irgendeine beliebige Version akzeptiert und sich jedes Mal als Musterschüler hinstellt. Der sgv lehnt dieses Abkommen ab, denn in dieser Form befindet es sich erst im Entwurfsstadium!

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Hans-Ulrich Bigler
Hans-Ulrich Bigler

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