Um den Wohnungsbau zu fördern, müssen die administrativen Verfahren gelockert und vermehrt positive Anreize geschaffen werden. Die Forderungen der Initianten würden hingegen die Verfahren noch langwieriger machen und die Eigentümerinnen und Eigentümer könnten nicht mehr frei entscheiden, wem sie ihre Parzelle verkaufen möchten. Ausserdem stellt diese Initiative einen Angriff auf den schweizerischen Föderalismus dar. Die Wohnungsprobleme sind kantonal unterschiedlich und jeder Kanton begegnet der Wohnungsnot mit einer eigenen Wohnungspolitik.
Marktzugang muss erhalten bleiben
Die Personenfreizügigkeit ist für die Wirtschaft und für die Sicherung der Arbeitsplätze von zentraler Bedeutung. Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU, die Schweizer Firmen den Marktzugang gewährleisten. Wird infolge Annahme der Begrenzungsinitiative das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt, wird das ganze bilaterale Vertragspaket mit der EU in Frage gestellt. Daraus würden sich für die Schweizer Unternehmen Nachteile beim Marktzugang zur EU ergeben.
Zudem ist die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative im vollen Gang. Die Ausschöpfung des Inländerpotenzials wird zu einem wichtigen Ziel der Arbeitsmarktpolitik. Gegen die Begrenzungsinitiative spricht ausserdem, dass in den nächsten Jahren mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen werden als neu dazukommen. Der Mangel an Fachkräften wird zunehmen.
Nachfolge im Präsidium sgv eingeleitet
Der amtierende Präsident des sgv, Jean-François Rime, wird auf den Gewerbekongress vom April 2020 ordentlich zurücktreten. Vorstand und Gewerbekammer haben entsprechend die Nachfolgeplanung eingeleitet.