Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Absicht des Bundesrates, an den bilateralen Abkommen festzuhalten und Massnahmen zu treffen, diese für die Zukunft zu sichern. Eine Kündigung der bilateralen Verträge hätte fatale Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft.
Klare und verbindliche Aussagen fehlen
Die bundesrätliche Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zeugt vom Willen des Bundesrates zu einer wirtschaftsfreundlichen Lösung. Mit der einseitigen Schutzklausel wird dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 innenpolitisch Genüge getan, die Zuwanderung gemäss Verfassungsauftrag eigenständig zu steuern.
Völlig unklar hingegen ist, wie und wann der Schwellenwert festgelegt wird und welche Indikatoren als Grundlage für diesen Entscheid genommen werden. Der sgv fordert diesbezüglich mehr Verbindlichkeit und Klarheit. In rund einem Jahr muss die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt sein. Zum jetzigen Zeitpunkt genügen allgemein bleibende Konzepte nicht mehr. Ebenso fordert der sgv, dass nach Überschreiten des Schwellenwertes genügend Kontingente für die gewerblichen Branchen vorhanden sind. Hier muss der Bundesrat klare Zugeständnisse machen. Keineswegs dürfen einzelne Branchenbedürfnisse gegeneinander ausgespielt werden.
Sozialpartner nicht ausschliessen
Die Sozialpartner sollen in der Zuwanderungskommission gemäss Vorschlag des Bundesrates nur Empfehlungen abgeben können. Allein Bund und Kantone sollen entscheiden. Das hat mit gelebter Sozialpartnerschaft gar nichts zu tun und ist für den Schweizerischen Gewerbeverband nicht akzeptabel. Der sgv fordert, dass die Sozialpartner verbindlich und mit einem Mitspracherecht in den Prozess der Kontingentszuteilung einbezogen werden.
Ausweitung der flankierenden Massnahmen unnötig
Nachdem weitere flankierenden Massnahmen noch vor ein paar Monaten in der Vernehmlassung klar durchgefallen sind, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat nun die präventive Verlängerung der Normalarbeitsverträge NAV vorschlägt. Damit will der Bundesrat Normalarbeitsverträge NAV auch dann verlängern, wenn blosse Hinweise vorliegen, dass es ohne sie zu erneuten Missbräuchen kommen könnte. Mutmassungen können keine Grundlage für die Verlängerung von NAV sein. Der Normalarbeitsvertrag ist geschaffen worden, um tatsächliche Missbräuche zu bekämpfen. Einen präventiven Erlass von NAV unterstützt der sgv nicht. Diese Massnahme ist unnötig und schränkt den liberalen Arbeitsmarkt ein.