Wichtiger Schritt für langfristige Rentensicherung

19.08.2016 | 14:00

Mit einer Stabilisierungsregel sollen die AHV-Renten langfristig gesichert und eine Überschuldung des wichtigen Sozialwerks verhindert werden. Und die AHV-Renten sollen angesichts der bestehenden Finanzierungsengpässe nicht erhöht werden. Das hat die vorberatenden Kommission des Nationalrats beschlossen. Der sgv begrüsst den so eingeschlagenen Weg, mit dem die Altersvorsorge auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden kann.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich erfreut über den Entscheid der nationalrätlichen Sozialkommission SGK-N, die AHV mittels einer Stabilisierungsregel gegen eine Überschuldung abzusichern. Die mit der aktuellen Reform verbundenen Zusatzfinanzierungen sind für die Wirtschaft äusserst schmerzhaft. Der sgv ist bereit, diese Zusatzbelastung mitzutragen. Dies aber nur, wenn die AHV langfristig saniert wird. Sie darf nicht, wie dies bei der Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung der Fall war, trotz mehr Mitteln zu einem Fass ohne Boden werden. Deshalb braucht es zwingend eine Stabilisierungsregel, die verhindert, dass die AHV künftig ungebremst in die roten Zahlen abgleitet. Der nun gewählte Ansatz stellt auch sicher, dass die staatliche Altersvorsorge nicht ausschliesslich über Mehreinnahmen saniert wird. Der Schaden für die Wirtschaft kann damit limitiert werden, was Arbeitsplätze und Wohlstand sichert.

Angesichts der gravierenden Finanzierungsengpässe in der Altersvorsorge will die SGK-N auf die vom Ständerat beschlossene Erhöhung der AHV-Renten verzichten. Es gibt schlicht keinen Spielraum, um Zusatzausgaben in Milliardenhöhe auszulösen, die erst noch nach dem Giesskannenprinzip zu verteilen wären. Die in der beruflichen Vorsorge beschlossenen Kompensationsmassnahmen reichen aus, um die Folgen der Umwandlungssatzsenkung aufzufangen. Kommt hinzu, dass es aus ordnungspolitischer Sicht völlig verkehrt wäre, Leistungskürzungen in der zweiten Säule mittels Kompensationen in der ersten Säule aufzufangen.

Der sgv lehnt jede Vorlage ab, die einseitig auf die Karte Mehreinnahmen setzt. Aus Sicht des grössten Dachverbands der Schweizer Wirtschaft ist auf mittlere und längere Frist eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters unumgänglich. Der sgv zählt darauf, dass das Plenum des Nationalrats in der anstehenden Septembersession die entsprechenden Schritte einleitet. Bleibt eine solche Kehrtwende aus, wird sich der sgv wohl dazu gezwungen sehen, die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze in der obligatorischen Volksabstimmung zu bekämpfen. Nachdem bereits im Mai 2004 höhere Mehrwertsteuersätze zugunsten der AHV und der IV mit 69 Prozent Nein-Stimmen scheiterten, wird die Vorlage auch dieses Mal einen schweren Stand haben.

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Hans-Ulrich Bigler
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