Weiterentwicklung Invalidenversicherung: IV bleibt ein Sanierungsfall

16.03.2016 | 10:00

Das strukturelle Defizit der Invalidenversicherung IV ist nach wie vor besorgniserregend. Der Schuldenberg beläuft sich immer noch auf 12 Milliarden Franken. Weitere Sparmassnahmen sind dringend notwendig. Der Bundesrat nimmt seine Verantwortung nicht wahr, wenn er eine IV-Revision in die Vernehmlassung schickt, die keinen substantiellen Beitrag zur nachhaltigen Sanierung der IV leistet. Der sgv fordert weitere Einsparungen und den Verzicht auf Renten an Personen unter 30 Jahren.

Die IV konnte 2014 ein positives Umlageergebnis von 685 Millionen Franken erzielen. Damit ist sie aber noch lange nicht saniert. Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung aus der Mehrwertsteuer aus. Zieht man die 1,1 Milliarden Franken daraus ab, verbleibt ein strukturelles Defizit von einigen hundert Millionen Franken.

Arbeit muss sich auch für IV-Rentenbezüger besser lohnen. In seiner Stellungnahme spricht sich der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft deshalb für ein stufenloses Rentensystem aus. Damit lassen sich hinderliche Schwelleneffekte beseitigen. Eine volle Rente soll erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent gesprochen werden. Die im Rahmen der IV-Revision 6b sistierten Einsparungen, insbesondere die Senkung der Kinderrenten und die Anpassungen im System der Reisekosten, müssen nun definitiv beschlossen werden. An Personen unter 30 Jahren sollen keine Renten mehr gesprochen werden. Ein deutlich höheres Mindestalter für den Bezug einer Rente zwingt alle Beteiligten, sich noch intensiver um eine Wiedereingliederung zu bemühen.

Diese Anpassungen sind dringend nötig, weil die Unsicherheiten auch bei der Entwicklung der Neurenten ansteigen. Jüngste Gerichtsentscheide könnten zur Folge haben, dass wieder mehr Renten gesprochen werden müssen. Die Anhebung des höchstversicherten UVG-Verdiensts beschert der IV nochmals substantielle Mehrausgaben. Und auch die Reform Altersvorsorge 2020 wird die IV-Finanzen negativ tangieren. Für den Schweizerischen Gewerbeverband steht fest: Die IV bleibt trotz bundesrätlichem Zweckoptimismus ein Sanierungsfall. Weitere Sparmassnahmen sind unverzichtbar.

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Hans-Ulrich Bigler
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