Der heutige, ausführliche und ausgewogene Verfassungsartikel 104 über die Landwirtschaft ist völlig ausreichend für eine in die Zukunft gerichtete, der Nachhaltigkeit und Qualität verpflichtete Agrarpolitik. Insbesondere die berechtigte Forderung nach wirksamen Massnahmen gegen den Kulturlandverlust muss durch die Raumplanung auf der Kantons- und Gemeindeebene gelöst werden; eine neue abstrakte Verfassungsbestimmung schützt keinen zusätzlichen Quadratmeter Fruchtfolge-flächen. Das Gleiche gilt für die geforderte Umsetzung der Qualitätsstrategie und die Verringerung des administrativen Aufwands – ein Anliegen, das wenn schon nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die gesamte Wirtschaft Gültigkeit erlangen sollte.
Ebenso unnötig ist die Ausarbeitung eines direkten Gegenvorschlages. Es gibt genügend überzeu-gende Argumente gegen diese Volksinitiative. Bundesrat und Parlament sollten den Mut aufbringen, die Initiative möglichst rasch ohne direkten Gegenvorschlag Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten. Auch wenn die Initiative durchaus sympathisch daherkommt und nicht unterschätzt werden sollte, gilt auch hier: Angst ist immer ein schlechter Ratgeber. Zudem sind rechtens zustande gekommene Volksinitiativen möglichst rasch, unverfälscht und ohne taktische Spielchen mit direkten und indirekten Gegenvorschlägen zur Abstimmung zu bringen.