Die Änderung des VStG ist aus Sicht des sgv ein Schritt in die richtige Richtung, weil sie auf die Kritik der Praktiker reagiert. Der Vorschlag zur Änderung der betreffenden Artikel ist jedoch nicht völlig zufriedenstellend: Die Frist ist zu kurz und es gibt keine Rückwirkung. Er antwortet auch nicht auf den Antrag von Nationalrätin und sgv-Vorstandsmitglied Daniela Schneeberger (16.3797 Keine Verwirkung bei der Verrechnungssteuer) Mit anderen Worten: Die Steuererklärung muss möglich sein, solange noch kein Einspracheentscheid vorliegt, und die neue Regelung muss rückwirkend angewendet werden können, d.h. ab dem 1. Januar 2014, damit die Übertreibungen der aktuellen Rechtsprechung korrigiert werden können.
Der Bundesrat setzt die Wirtschaft einem zu grossen Risiko aus. Vor dem Hintergrund eines intensiven internationalen Steuerwettbewerbs wäre es sinnvoll gewesen, den Abzug für eine sichere Finanzierung in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Warten und ständiges Zögern hilft dem Wirtschaftsstandort Schweiz nicht weiter. Die Aufhebung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sorgt bereits lange für Diskussionen. Die Aufhebung der Emissionsabgabe würde es ermöglichen, die Flucht bestimmter Geschäfte ins Ausland zu vermeiden und Unternehmen und Arbeitsplätze zu schaffen.