Verlängerung Covid-19-Gesetz: sgv fordert verbindliches Ausstiegsszenario statt mutlose Pandemieverwaltung

06.10.2021 | 10:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ab. Der unterbreitete Vor­schlag ist eine mutlose Fortschreibung einzelner Massnahmen. Es ist weder ein übergeordneter Plan noch ein auf­einander abgestimmtes Instru­men­tarium er­kenn­­­bar. Die Vorlage ist reine Pandemie­ver­waltung. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft fordert den Bundesrat auf, auf Ge­setz­es­­stufe ein verbindliches Nor­ma­­­­li­­­sie­rungs­szenario zu entwickeln. Wenn Massnahmen verlängert werden, muss dies für alle Wirt­schaftssubjekte gelten.

Der sgv will eine weitgehende Normalisierung der Situation und einen Abbau sämtlicher einschränkender Massnahmen, welche über die Logik des gezielten Schutzes hinausgehen. Die Logik des gezielten Schutzes beinhaltet das Contact Tracing, die Schutzkonzepte, das Testen und das Impfen. Unter der Normalisierung der Lage versteht der sgv die Beendigung der besonderen Lage gemäss Epidemiengesetz.


Vor diesem Hintergrund lehnt der sgv die geplante Änderung des Covid-19-Gesetzes ab. In der Vorlage fehlt erstens ein verbindliches Normalisierungsziel. Zweitens ist die Vorlage voller Widersprüche. So ist unverständlich wieso zwar wirtschaftliche Hilfen weitergeführt werden sollen, dies jedoch nur für Sport und Kultur und nicht für alle anderen Betroffenen. Drittens kündigt die Botschaft an, die Wirtschaft mehr belasten zu wollen. Dies etwa mit einer Quarantäneregelung, die keinen Bezug zu irgendeiner Wirklichkeit hat, oder mit inkonsistenten Vorgaben im Arbeitsrecht.


Der sgv erwartet, dass der Bundesrat anstelle einer reinen Krisenverwaltung einen verbindlichen Weg in die Normalisierung aufzeigt. Verhältnismässigkeit, Ausgewogenheit und Nicht-Diskriminierung sind wichtige rechtstaatliche Prinzipien, welche insbesondere jetzt gelten.

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Fabio Regazzi
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Medienmitteilung «Verlängerung Covid-19-Gesetz: sgv fordert verbindliches Ausstiegsszenario statt mutlose Pandemieverwaltung»
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Antwort zur Konsultation: Änderung des Covid-19-Gesetzes (Verlängerung einzelner Bestimmungen)
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