Die Ablehnung der Gewerkschaftsinitiative AHVplus sowie das doppelte Nein zur Altersvorsorge 2020 zeigen überdeutlich: Die Stimmberechtigten wollen keinen weiteren Sozialausbau. Die Volksinitiative von Travail.Suisse zur Einführung eines mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaubes hätte unweigerlich höhere Lohnbeiträge für den Erwerbsersatz EO zur Folge. Sie liegt daher quer in der politischen Landschaft und ist klar abzulehnen.
Junge Väter und Familien haben heute vielfältige Möglichkeiten: Die Flexibilisierung des Arbeitsortes und der Arbeitszeit ermöglichen eine gute Kombination von Familie und Beruf. Auch ist es Sache der Sozialpartner, gegebenenfalls Branchenlösungen zu finden. Das gilt natürlich für Mann und Frau. Eine gesetzliche Regelung braucht es hingegen nicht.
Die Gewerkschaften versuchen den Vaterschaftsurlaub an die bestehenden Regelungen für Mütter anzulehnen. Das ist falsch. Im Gegensatz zu einer Mutterschaft, bei welcher der Gesetzgeber der stillenden Mutter zwingend ein mindestens achtwöchiges Arbeitsverbot auferlegt, gibt es für Väter keinen durch den Gesetzgeber hervorgerufenen Erwerbsausfall, den es zu kompensieren gilt.