Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kann die Unternehmenssteuerreform III nur unterstützen, wenn die grundlegenden Errungenschaften der letzten Unternehmenssteuerreform nicht rückgängig gemacht werden. Insbesondere darf die Teilbesteuerung auf Dividenden nicht wieder erhöht werden. Das hat der sgv während der gesamten Beratung der Vorlage konsequent und klar kommuniziert.
Mit der Unternehmenssteuerreform III müssen verschiedene kantonale Steuerregimes, die auf internationale Grosskonzerne angewendet werden, angepasst werden. Um Steuerausfälle in den Kantonen zu kompensieren, will die WAK-S anders als der National- und Ständerat bisher, die Dividenden mindestens im Umfang von 60 Prozent besteuern und nicht wie im geltenden Recht unbegrenzt zu lassen.
In anderen Worten: Die WAK-S stellt die Errungenschaften der Unternehmenssteuerrefom II in Frage. Eine solche Anpassung der Teilbesteuerung der Dividenden schadet insbesondere den aktiven KMU-Unternehmern und den Familienunternehmen, die tausende Arbeitsplätze anbieten und häufig höhere Anteile der Aktien selber halten. Grossunternehmen sind kaum betroffen, da praktisch niemand 10 Prozent der Aktien von Nestlé, Novartis oder der UBS hält. Die Steuerlast trifft so die KMU-Unternehmer und nicht die Grossinvestoren, die ihre Aktienanteile auf ihr Portefeuille ausgerichtet anpassen können.