Über die gesamte Vorlage gesehen profitiert die KMU-Wirtschaft mehrheitlich von der Unternehmenssteuerreform III. Dem Hauptvorbehalt des sgv wurde Rechnung getragen: Die für KMU schädliche Kapitalgewinnsteuer wurde aus der Vorlage gekippt. Auch konnte die Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital aus der USR III herausgelöst werden; diese wird nun in einer separaten Vorlage behandelt.
Beim strittigen Punkt der Anpassung der Teilbesteuerung auf Dividenden konnte mit einem Kompromiss eine generell für alle Kantone obligatorische Erhöhung verhindert werden. Das ist für den sgv ein wichtiger Teilsieg. Nur Kantone, die sich für die zinsbereinigte Gewinnsteuer entscheiden, müssen die Teilbesteuerung der Dividenden erhöhen. Damit wurde ein wichtiges Sicherheitsnetz in den Kantonen installiert und der funktionierende Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen kann spielen und KMU entlasten.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich für eine tiefe Steuerbelastung für die KMU und für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Schweiz ein. Mehrheitlich unterstützt die Unternehmenssteuerreform III diese übergeordneten Ziele.