Umsetzung MEI: unbürokratische Stossrichtung beibehalten

02.09.2016 | 14:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den von der staatspolitischen Kommission eingeschlagenen unbürokratischen Weg zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Auf fixe Kontingente soll verzichtet werden. Über eine niederschwellige Meldepflicht offener Stellen lässt sich der Inländervorrang umsetzen. Indem Studierende nicht als Zuwanderer gelten, bleibt der Bildungsstandort Schweiz gestärkt. Diese wirtschaftsfreundliche Stossrichtung muss konsequent weiterverfolgt werden. RAV-Zwang bei der Meldepflicht oder behördliche Widerspruchsmöglichkeiten bei Stellenbesetzungen sind unbedingt zu vermeiden.

Die Grundstossrichtung stimmt. Die heute von der SPK-N präsentierte Lösung zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist tragfähig. Unter Einbezug der Sozialpartner lässt sich so eine wirtschaftsfreundliche Umsetzung der MEI erreichen.

Der Verzicht auf fixe Kontingente und die Steuerung der Zuwanderung über die Stärkung des Inländervorrangs sind der richtige Weg. In der Praxis ist nur eine niederschwellige und unbürokratische Meldepflicht tauglich. Offene Stellen sollen dem RAV ohne Anspruch auf RAV-Exklusivität gemeldet werden müssen. Ein Widerspruchsrecht der Behörden bei der Besetzung offener Stellen lehnt der sgv ab.

Dass Studierende nicht als Zuwanderer gerechnet werden, ist ebenso wichtig für einen starken Bildungsstandort Schweiz. Renommierte Schweizer Bildungsinstitute wie beispielsweise Schweizer Hotelfachschulen können so internationale Studierende ausbilden, die zu Recht nicht als Erwerbstätige eingestuft sind.

Mit dem jetzt vorliegenden Umsetzungsvorschlag kann die Arbeitsmarktintegration von Inländern verbessert werden. Dies darf jedoch nicht in eine versteckte Regulierung des Arbeitsmarktes münden. Solche Massnahmen lehnt der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft dezidiert ab.

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