Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative: sgv fordert pragmatische Lösung statt unnötiger Bürokratie

30.08.2016 | 10:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert eine unbürokratische und wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Vorschläge, die nur Unternehmen belasten, ohne zielführend zu sein, lehnt der sgv ab. Auch ein kantonaler Inländervorrang, wie ihn die Kantone vorstellten, zielt am überregional ausgerichteten Arbeitsmarkt vorbei. Der Inländervorrang ist gewährleistet, wenn die RAV über eine obligatorische online-Publikation Zugriff auf alle offenen Stellen haben. Kurzaufenthalter bis 12 Monate sowie Studierende sollen nicht unter die Verfassungsbestimmungen fallen. Der Erhalt der bilateralen Verträge ist ein zentrales Anliegen des sgv.

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative darf nicht zu einer unnötigen Bürokratisierung füh-ren. Wirkungslose aber unnötig aufwändige Massnahmen lehnt der sgv ab. Dazu gehören Negativlisten mit Berufen erhöhter Arbeitslosigkeit bzw. Positivlisten mit Mangelberufen, nationale bzw. regionale Einzelfallprüfung, Meldeverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit durch die Behörde oder wie auch immer geartete Arbeitsplatzabgaben. Alle diese Vorschläge verursachen direkte Regulierungskosten und blähen unnötig Bürokratie und Kontrollstrukturen auf.

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative darf nicht in eine unnötige Bürokratie-Übung ausarten. Der sgv lehnt deshalb Quotenregelungen für Branchen, Berufe oder einzelne Kantone ebenso ab wie nationale bzw. regionale Einzelfallprüfung oder Meldeverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit durch die Behörde. Solche Selbstbeübungsmechanismen waren nie Ziel der Initiative und bringen nur unnötige Bürokratie. Der sgv lehnt weiter den Ausbau der flankierenden Massnahmen ab.

Der Inländervorrang lässt sich niederschwellig mit einer einfachen obligatorischen online-Publikation offener Stellen erreichen. Stellen sollen durch die Firmen auf ihrer eigenen Webpage oder bei den Portalen ihrer Berufs- oder Branchenverbände ausgeschrieben werden. Auf diese Weise können die RAV im Internet gemeldete Stellen automatisch erfassen und übernehmen. Damit werden Vakanzen dem RAV gemeldet, bevor sie durch ausländische Fachkräfte besetzt werden können.

Der sgv fordert, dass Kurzaufenthalter bis zu 12 Monaten für EU/Efta Staatsangehörige nicht unter die Verfassungsbestimmung fallen. Auch sollen Personen, die für eine Ausbildung in die Schweiz kommen, von der Verfassungsbestimmung ausgenommen werden. Eine wirkungsvolle und pragmatische Lösung ist auch bei den Grenzgängern angezeigt. Da je nach Region die Anforderungen an die Grenzgänger sehr unterschiedlich sind, macht es Sinn, wenn die Kantone bei der Zuteilung der Grenzgänger eine starke Stellung erhalten.

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Jean-François Rime
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Hans-Ulrich Bigler
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