Es gibt eine sehr klare Erwartung in Bezug auf die Kompensationsmassnahmen in der SV17. Die Erhöhung der Familienzulagen ist zurzeit vom Tisch. Der sgv begrüßt diesen Entscheid grundsätzlich. Ist es jedoch gerechtfertigt, Themen zu vermischen und wird dieses Projekt schlussendlich wirklich ausgewogen sein? Der einprägsame Slogan verdeutlicht diese Mischung: «Jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken an die Finanzierung der AHV gegenfinanziert». Diesen Punkt wird der sgv genauer beurteilen und prüfen. Diese Stellungnahme erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Hinsichtlich der Teilbesteuerung der Dividenden begrüßt der sgv die Grundsatzentscheidung der WAK-S. Der sgv unterstützt den neuen Vorschlag zur Teilbesteuerung von Dividenden, d.h. 70% auf Bundesebene und 50% auf kantonaler Ebene. Der sgv unterstützt auch die Anpassung am Kapitaleinlageprinzip, indem eine Rückzahlungsregelung (Proportionalitätsprinzips) und den Abzug auf Eigenfinanzierung nur für Hochsteuerkantone.