Gestohlen bleibt gestohlen. Dass die gestohlenen Daten lediglich auf passivem Weg durch den Staat erworben wurden, ändert nichts an ihrer rechtswidrigen Natur. Diese Gesetzesänderung wäre vor allem für Staaten mit bröckelnder Steuerbasis nützlich und böte ihnen eine Möglichkeit, einen Teil ihrer Ein-nahmen wiederzuerlangen. Die Schweiz würde davon allerdings weniger profitieren. Gestohlene Daten zu nutzen verletzt auf jeden Fall den Grundsatz von Treu und Glauben. Aus diesen Gründen lehnt der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft diese Änderung ab.