Steueramtshilfegesetz: Gestohlen bleibt gestohlen!

02.12.2015 | 15:00

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Vorlage zur Änderung des Steueramtshilfegesetzes ab. Die vorgeschlagene Nutzung gestohlener Daten ist ein inakzeptables Vorgehen. Vor zwei Jahren ist der Bundesrat mit einer Revision des Steueramtshilfegesetzes in der Vernehmlassung kläglich gescheitert. Der neue Vorschlag ist quasi eine Neuauflage dieser gescheiterten Revision von 2013.

Gestohlen bleibt gestohlen. Dass die gestohlenen Daten lediglich auf passivem Weg durch den Staat erworben wurden, ändert nichts an ihrer rechtswidrigen Natur. Diese Gesetzesänderung wäre vor allem für Staaten mit bröckelnder Steuerbasis nützlich und böte ihnen eine Möglichkeit, einen Teil ihrer Ein-nahmen wiederzuerlangen. Die Schweiz würde davon allerdings weniger profitieren. Gestohlene Daten zu nutzen verletzt auf jeden Fall den Grundsatz von Treu und Glauben. Aus diesen Gründen lehnt der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft diese Änderung ab.

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Hans-Ulrich Bigler
Hans-Ulrich Bigler

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