SRF missbraucht Nachrichtensendung für Politwerbung in eigener Sache

04.03.2015 | 10:30
Politische Werbung ist in der Schweiz auf privaten und öffentlichen Radiosendern verboten. Trotzdem sendet das Schweizer Radio im Regionaljournal Zentralschweiz am 3. März zu bester Sendezeit auf Kosten der Gebührenzahler einen Werbehinweis auf eine Propagandaveranstaltung der SRG aus. Der demokratische Meinungsbildungsprozess wird ausgehebelt, wenn die SRG ihr quasi Medienmonopol in eigener Sache derart dreist ausnutzt.

Während knapp 50 Sekunden macht die Nachrichtensprecherin Werbung für eine Propagandaveranstaltung der SRG Zentralschweiz. Mit dieser wollte die Kampagnenorganisation der SRG im Abstimmungskampf über die RTVG-Revision später am Abend bei den eigenen Mitgliedern einheizen. Aufgemacht als Newsmeldung und mit Gebühren finanziert wird dreist politische Werbung in eigener Sache ausgestrahlt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verurteilt diese massive Verletzung der redaktionellen Unabhängigkeit aufs Schärfste. Das Verbot von politischer Werbung übers Radio wird damit umgangen und die freie Meinungsbildung mit Füssen getreten.

Diese krasse Verletzung des Redaktionsstatuts zeigt, dass die SRG-Spitze im Abstimmungskampf um die neue Billag-Mediensteuer nicht davor zurückschreckt, ihr quasi-Medienmonopol schamlos auszunutzen. Die SRG ist offenbar bereit, sich über die redaktionelle Unabhängigkeit der öffentlichen Sender und sämtliche Regeln der Corporate Governance hinwegzusetzen, um an die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger zu kommen. Mit diesem Vorgehen ist eine rote Linie überschritten. Der Schweizerische Gewerbeverband fordert vom Bundesrat eine entschiedene Intervention. Die Regierung muss sicherstellen, dass die freie Meinungsbildung ohne einseitige Beeinflussung durch die SRG innerhalb der Abstimmung zur neuen Billag-Mediensteuer sichergestellt wird. Und es darf nicht mehr vorkommen, dass die SRG weder mit Geld- noch mit Sachleistungen in den Abstimmungskampf eingreift und damit Billag-Gebühren missbraucht.

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Hans-Ulrich Bigler
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