sgv unterstützt Umsetzungsvorschlag für Zuwanderungsinitiative

28.05.2015 | 10:30
Der sgv unterstützt den Vorschlag des Bundesrats zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative. Der Umsetzungsvorschlag respektiert den Entscheid des Souveräns vom 9. Februar 2014. Die bilateralen Verträge sollen erhalten bleiben. Indem der Bundesrat auf die Festlegung starrer Reduktionsziele verzichtet und beim Inländervorrang auf eine flexible Lösung setzt, trägt er zentralen Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung. Mehr Flexibilität fordert der sgv jedoch bei den Kurzaufenthaltern und bei den Grenzgängern bis zu einem Jahr.

Die bilateralen Verträge sollen erhalten bleiben und auf starre Reduktionsziele will der Bundesrat verzichten. Diese wichtigen Anliegen der Wirtschaft nimmt der Bundesrat in seinem Umsetzungsvorschlag zur Zuwanderungsinitiative auf, was der Schweizerische Gewerbeverband sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft unterstützt.

Gleichzeitig verpasst es der Bundesrat, den verfassungsmässigen Spielraum voll zu nutzen. Der Bundesrat will Kurzaufenthalter und Grenzgänger während vier Monaten ausserhalb von Kontingenten in der Schweiz arbeiten lassen. Der Verfassungstext lässt hier viel mehr Spielraum. Dieser muss genutzt werden. Der sgv fordert, dass Kurzaufenthalter und Grenzgänger während eines ganzen Jahres kontingentsfrei in der Schweiz arbeiten dürfen. Weder Kurzaufenthalter noch Grenzgänger sind Zuwanderer.

Grosse Bedeutung bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative kommt der Bedarfserhebung für Fachkräfte zu, die der Bundesrat im Umsetzungsvorschlag hoch gewichtet. Die Sozialpartner müssen direkt einbezogen werden und die jährlichen Kontingente mit Mitbestimmungsrecht mit definieren dürfen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Anhörungsrecht der Sozialpartner lehnt der sgv ab. Wichtig ist auch, dass die Kantone selber die Möglichkeit erhalten, die Verteilung der vom Bundesrat festgelegten Höchstzahlen auf der Grundlage von gemeinsam festgelegten Kriterien vorzunehmen. Der Bundesrat soll nur subsidiär für die Festlegung der kantonalen Kontingente zuständig sein.

Für die Wirtschaft ist wichtig, dass die Umsetzung des Inländervorrangs flexibel und ohne bürokratischen Aufwand erfolgt. Bei Berufen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel sowie bei allgemeinverbindlich erklärten GAV soll auf weitergehende Prüfungen verzichtet werden können. Der sgv teilt weiter die Meinung des Bundesrates, dass im Rahmen der Fachkräfteinitiative das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte noch besser genutzt und ausgeschöpft werden muss.

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Hans-Ulrich Bigler
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