Die Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) bezweckt die Anpassung des Urheberrechts ans Internetzeitalter. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst zielgerichtete und effiziente Massnahmen zur Bekämpfung der Internetpiraterie. Im Fokus stehen jene, die illegale Angebote bewusst publik machen. Hosting-Provider werden angehalten, urheberrechtsverletzende Inhalte zu entfernen. Wer als Hosting-Provider Anreize für Urheberrechtsverletzungen schafft, muss dafür sorgen, dass einmal von den eigenen Servern entfernte urheberrechtsverletzende Inhalte auch entfernt bleiben. Auf eine Kriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten wird verzichtet.
Zudem enthält die Vorlage verschiedene Vorschläge, die der sgv im Detail noch prüfen wird. Die Nutzung verwaister Werke oder die neue Regelung betreffend Wissenschaftsschranke begrüsst der sgv. Ebenso soll die Vervielfältigungen zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung vergütungsfrei zulässig sein. Letztere erleichtert vor allem die Forschung und stärkt den Forschungsstandort Schweiz.
Die Vorlage enthält zudem eine Regelung zur erleichterten Nutzung der Bestände von öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven. Diese Institutionen müssen ihre Bestände in zeitgemässer Form der Öffentlichkeit präsentieren können. Sie sollen deshalb bei Online-Recherchen zusätzlich zu den bisherigen Informationen (Autor, Titel, Umschlagsseite) eine Zusammenfassung zeigen können. Der sgv unterstützt ein solches Verzeichnisprivileg.