Die Diskussion in der Kammer hat die positiven und negativen Seiten des Klimaschutzgesetzes beleuchtet. Ein Problem ist, dass es Engpässe bei der Produktion von elektrischem Strom ausser Acht lässt. Ein weiteres Problem ist die Unklarheit bezüglich der umzusetzenden Massnahmen, um die Etappenziele zu erreichen. Letztlich ist auch die Finanzierung der im Gesetz vorgesehenen Instrumente alles andere als geregelt.
Auf der anderen Seite sind die im Klimaschutzgesetz vorgesehene Ausrichtung auf 2050 und die Netto-Null-Zielsetzung langfristige Ziele, die wegen ihrer Etappierung den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit geben. Die Zielsetzung ist international abgesichert. Zudem enthält die Vorlage keine Gebote und Verbote. Nach einer mit diesen Argumenten kontrovers geführten Diskussion hat die Gewerbekammer die Stimmfreigabe beschlossen.
Die Gewerbekammer hat auch das Covid-19-Gesetz beraten. Im Prinzip sind die Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie-Bekämpfung aufgehoben. Dass der Bundesrat noch die Möglichkeit hat, etwa die Zertifikate bei Auslandsreisen weiterzuführen, ist eine Folge des Vorsichtsprinzips. Insofern stimmt der sgv der letztmaligen Verlängerung der grundsätzlichen Möglichkeit des Bundesrats, auf dieses Dispositiv zurückzugreifen zu.