Das Covid-19-Gesetz ist die notwendige gesetzliche Grundlage für die bereits getroffenen Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Das Gesetz schränkt für einen klar begrenzten Zeitraum die Befugnisse des Bundesrates ein und gibt den Kantonen eine verbindliche Rolle. Das Gesetz schliesst empfindliche Lücken im Epidemiengesetz. Dazu gehören etwa die Verankerung der Verhältnismässigkeit, der Logik des gezielten Schutzes, des Mitspracherechts der Sozialpartner und der Härtefallprogramme. Aufgrund dieser Argumente hat die Kammer eine überdeutliche Ja-Parole gefasst.
Zweimal Nein
Diese «99%-Initiative» wurde von der Kammer zu hundert Prozent als schädlich beurteilt. Die Folgen bei einer Annahme der Initiative wären für den Wirtschaftsstandort verheerend. Die Schweiz müsste einen erheblichen Nachteil im Steuerwettbewerb in Kauf nehmen. Ausserdem würden sich unerwünschte Umverteilungseffekte ergeben. Die Initiative wurde grundsätzlich als schlecht konzipiert beurteilt, was zu einer klaren Nein-Parole im Parlament des sgv führte.
Anders als das Wort «Kriegsmaterial» es nahelegt, sind von dieser Initiative auch zivile Güter betroffen. Dies wenn sie sich auch zu militärischen Zwecken einsetzen lassen als sogenannte «dual use». Dazu gehören beispielsweise Sensoren, optische Teile, Werkzeuge, Kabel und viele mehr. Schweizer KMU sind weltweit als Zulieferer in diesen zivilen Wertschöpfungsketten eingebunden und wären von der Verschärfung der «dual use» Ausfuhrregelungen stark betroffen.