Die Revision des Datenschutzgesetzes ist ein einseitiger und unverhältnismässiger Ausbau von Dokumentations- und Meldepflichten auf Kosten der Schweizer Unternehmen. Neu müssen Unternehmen, die Daten erheben, die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Weiter müssen Unternehmen beispielsweise bereits im Planungsstadium eines Projekts die Vorgaben des Datenschutzes berücksichtigen. Auch sollen sie Datenschutz-Folgeabschätzungen erstellen und Verletzungen des Datenschutzes oder Datenverlust aktiv an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen (EDÖB) liefern. Dies führt zu einer überschiessenden Informationsflut, welche die betroffenen Personen überrollen anstatt schützen wird. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Dokumentations- und Meldepflichten ab.
Kein Swiss Finish
Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich praktisch ausschliesslich an den potentiellen Risiken für die betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spielen keine Rolle. Zu weitgehende, nicht praktikable Bestimmungen finden nicht nur keine Akzeptanz, sie schwächen die Schweizer KMU. Immerhin will der Bundesrat – im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage - auf zahlreiche Swiss Finish Regulierungen verzichten und sich auf die Angleichung ans europäische Datenschutzrecht konzentrieren. Im Einzelnen gilt es zu prüfen, ob die Botschaft dem tatsächlich entspricht. Es gibt keinen vernünftigen Grund, weshalb das Datenschutzgesetz über das Datenschutzniveau der EU hinausgehen soll. Zusätzliche Regulierungen würden die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen in der Schweiz nur behindern.
Stärkung des EDÖB nicht nötig
Neu soll der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen, bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen können. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt eine Stärkung der Stellung des EDÖB ab. Im Sinne einer Dienstleistung soll er wie bisher gegenüber Unternehmen Empfehlungen abgeben können.
Völlig überrissene Sanktionen
Die vom Bundesrat beantragten Strafverschärfungen wie Bussen bis zu 250'000.- oder Freiheitsentzug bis 3 Jahre für Widerhandlungen schiessen weit übers Ziel eines vernünftigen Sanktionssystems hinaus. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes darf nicht zu einer Kriminalisierung der Unternehmen bzw. verantwortlichen Privatpersonen führen.