Mit einer Revision des Gleichstellungsgesetzes will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichten, eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer externen Stelle überprüfen zu lassen. Der sgv lehnt neue bürokratische Belastungen der Unternehmen und jegliche Formen von Lohnpranger ab. Genau das aber würde die Revision bedeuten.
Lohngleichheit ist in der Verfassung verankert. Gleiche Arbeit – bei gleicher Qualifikation und Erfahrung – muss gleich entlohnt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht dazu, weshalb er sich vor wenigen Jahren am Lohngleichheitsdialog beteiligt hat. Um Lohnungleichheit zu bekämpfen und zu minimieren hat sich die KMU-Wirtschaft im Rahmen dieses Lohngleichheitsdialogs zu umfangreichen Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen verpflichten lassen.
Die Festlegung des Lohnes ist eine vertragliche Angelegenheit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und soll dies auch bleiben. Mit dem vom Bundesrat angekündigten Revisionsvorschlag des Gleichstellungsgesetzes hingegen wird massiv in die Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber eingegriffen. In einer für die Wirtschaft anspruchsvollen Zeit will der Bundesrat den Unternehmen zusätzliche bürokratische Hürden in den Weg legen.
Letztlich liegt es im Interesse der Unternehmen selbst, für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn zu bezahlen. Nur so können sie ihr qualifiziertes Personal halten. Lohndiskriminierung kann nur zusammen mit den Arbeitgebern und nicht mit teuren Überregulierungen bekämpft werden.