Lohngleichheit ist in der Verfassung verankert. Gleiche Arbeit – bei gleicher Qualifikation und Erfahrung – muss gleich entlohnt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht dazu, weshalb er sich vor wenigen Jahren am Lohngleichheitsdialog beteiligt hat. Die vorgegebenen Ziele im Lohngleichheitsdialog hat der Schweizerische Gewerbeverband vollständig erfüllt.
Der sgv lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Gleichstellungsgesetzes klar ab. Mit der Revision will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 oder mehr Mitarbeitenden verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und diese von einer externen Stelle überprüfen zu lassen. Dabei stützt sich der Bundesrat in seiner Analyse auf 7,4 Prozent unerklärbarer Lohndifferenzen – Unterschiede, die sich also nicht mit Faktoren wie berufliche Erfahrung, Ausbildung etc. begründen. Der Anteil unerklärbarer Lohnunterschiede ist offenbar abnehmend. Bislang war immer von 8 Prozent oder mehr die Rede. Ein Eingriff ist umso weniger gerechtfertigt.
Die Reform ist eine neue bürokratische Belastung und ein ungerechtfertigter Eingriff in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem vom Bundesrat angekündigten Revisionsvorschlag des Gleichstellungsgesetzes wird in die Dispositionsfreiheit der Arbeitgeber eingegriffen. Externe Lohnkontrollen sind ein Kostentreiber ohne Wirkung. Lohnpolizei und teure Eingriffe in den liberalen Arbeitsmarkt sind das falsche Mittel. Lohndiskriminierung kann nur zusammen mit den Arbeitgebern und nicht mit teuren Überregulierungen erreicht werden.
Letztlich liegt es im Interesse der Unternehmen selbst, für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn zu bezahlen. Nur so können sie im Zuge einer wachsenden Fachkräfteknappheit ihr qualifiziertes Personal halten. Lohndiskriminierung kann nur zusammen mit den Arbeitgebern und nicht mit teuren Überregulierungen bekämpft werden.