Der Bund erhob auf die Radio- und Fernsehabgabe die Mehrwertsteuer. Er erhob damit zu Unrecht eine Steuer auf eine Steuer. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft sgv hat dieses Vorgehen immer scharf kritisiert. Im Herbst 2018 ordnete das Bundesgericht in vier Einzelfällen die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren für die Zeit von 2010 bis 2015 an. Das höchste Gericht urteilte, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer ohne Rechtsgrund erfolgt war und bestätigte somit die Sicht des sgv.
Wille des Parlaments missachtet
Das Parlament nahm den Bund in Pflicht und überwies die Motion von NR Sylvia Flückiger (SVP/AG) «Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren». Die Motion fordert die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte und Unternehmen ermöglicht.
Mit dem Entwurf des «Bundesgesetzes über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» will der Bundesrat nun nur den Haushalten eine pauschale Vergütung der vom Bund zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf der Mediensteuer in der Höhe von CHF 50.- zubilligen. Unternehmen sollen keine Gutschrift erhalten. Der Bund missachtet somit den Auftrag des Parlaments. Gemäss dem Vernehmlassungsvorschlag will der Bund zudem mit allgemeinen Bundesmitteln für die aus den Gutschriften resultierenden Mindereinnahmen aufkommen.
sgv lehnt Umsetzung ab
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Form der Umsetzung des Bundesgerichtsurteils vehement ab. Erstens soll die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Mediensteuer nicht von der Allgemeinheit und damit den Steuerzahlenden getragen werden. Zweitens fordert der sgv eine vollständige Umsetzung der vom Parlament an den Bundesrat überwiesenen Motion «Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren». Nicht nur die privaten Haushalte sollen entlastet werden, sondern auch die Unternehmen.