Der sgv kritisiert die offensichtliche Weigerung des Bundesrates, zur evidenzbasierten Politik zurück zu kehren. Alle Fakten und Zahlen zeigen nämlich, dass eine Lockerung des Lockdowns per sofort möglich ist. Die Verhältnismässigkeit der ergriffenen Massnahmen ist ausdrücklich im Covid19-Gesetz verankert. Trotzdem hält der Bundesrat an unverhältnismässigen Massnahmen fest. Der sgv verlangt die Beendigung der gescheiterten Lockdown-Strategie.
Der sgv hat eine Roadmap für die nächsten Wochen und Monate publiziert. Sie setzt die Logik des gezielten Schutzes um. Die Logik des gezielten Schutzes fokussiert auf besonders exponierte Gruppen und erlaubt im Gegenzug eine grössere Differenzierung bei anderen. Möglichst breitflächig angelegte Tests erlauben, das Risikobild aller Personengruppen zu verfolgen und wirken so als Frühwarnindikatoren. Zu den flankierenden Massnahmen gehören ebenso die Intensivierung des Impfens und des Contact Tracings, um die Ansteckungsketten zu unterbrechen.
Bereits im Dezember 2020 verfügte der Bundesrat über erste Schliessungen. Im Januar folgte der Lockdown. Der sgv begrüsst, dass seine Stimme gehört wurde und die Läden wiederum öffnen können. Insbesondere angesichts der Zahlen des BAG, die aufzeigen, dass praktisch kein Ansteckungsrisiko besteht. Die gleichen Zahlen lassen aber die Öffnung von Gastronomieangeboten zu. Der sgv fordert den Bundesrat auf, auch der Gastronomie die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit zuzulassen.
Das Regime für Härtefälle bleibt eine grosse Baustelle. Die umgesetzte Härtefallregelung lässt weiter auf sich warten. Zwar begrüsst der sgv die Erhöhung der Härtefallhilfe auf 10 Milliarden Franken. Doch damit sind die Probleme zahlreicher Firmen nicht gelöst. Viele warten immer noch auf die Umsetzung.
Die Härtefallregelung für die betroffenen Unternehmen hat Lücken und Ungerechtigkeiten. So gehen etwa Jungunternehmen leer aus. Firmen, die bis zur Implementierung der bundesrätlichen Massnahmen erfolgreich waren, werden dafür bestraft. Geschlossene Unternehmen haben bisher nur in den seltensten Fällen eine Umsatzentschädigung gemäss Verordnung erhalten. Und etwa Reisecarunternehmen stehen seit dem letzten Frühling praktisch still. Die heute vom Bundesrat vorgeschlagenen Korrekturen bleiben ungenügend.
Für aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossenen Firmen verlangt der sgv die einfache Umsetzung der Devise «teilgeschlossen = geschlossen = Umsatzentschädigung». Diesen Unternehmen wurde die Wirtschaftsfreiheit entzogen und sie müssen für den verlorenen Umsatz entschädigt werden.