Der Bundesrat hat diese Entscheidungen entgegen den Empfehlungen der Wirtschaftskommission Nationalrat und der ablehnenden Stellungnahme seitens der Kantone gefällt. Dies, ohne den Nachweis zu erbringen, dass im Gastro-, Detailhandel und auch im allgemeinen Arbeitsumfeld eine erhöhte Ansteckungsgefahr herrscht. Trotz dieser fehlenden Evidenz werden erneut eine Branche und mit ihr zahlreiche KMU mit hohen Umsatzeinbussen konfrontiert. Der Entzug der Wirtschaftsfreiheit führt allein für die Gastrobetriebe zu einem Umsatzverlust von 2,5 Milliarden Franken, im Freizeitbereich von 800 Millionen Franken.
Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft begrüsst, dass der Bundesrat die Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten, gelockert hat. Der sgv hat dies schon lange ausdrücklich gefordert. Nun ist es jedoch von grosser Wichtigkeit, dass die Kantone nicht nur schnell, sondern auch im gleichen Ausmass wie der Bund nachziehen. Nur so können viele KMU in dieser Situation ihre Existenz und somit auch Arbeitsplätze sichern. Trotzdem wird die Dotation von 750 Millionen Franken zur Schadensminderung unter den neuen Voraussetzungen kaum ausreichend sein.