Der sogenannte freie Strommarkt ist nicht frei. Faktisch können Stromverbraucher in diesem oligopolistischen Markt ihren Anbieter nicht frei wählen. Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv und «Die Mitte»-Nationalrat Fabio Regazzi reichte deshalb in der Herbstsession eine Motion ein, welche den Stromkonsumenten zu mehr Marktmacht verhelfen will. Diese Motion beauftragte den Bundesrat, die Stromversorgungsverordnung sowie andere relevante Rechtsquellen so zu ändern, dass Unternehmen, die im freien Strommarkt sind, auf eigenen Wunsch, in die Grundversorgung wechseln können.
In der Motion wurden auch die entsprechenden Auflagen genannt. Unternehmen, welche in die Grundversorgung zurückwechseln wollen, müssen ihre Absicht ein Jahr im Voraus bekannt geben. Weiter müssen sie eine gewisse Verweildauer, konkret 3 Jahre, in der Grundversorgung bleiben oder sie bezahlen einen Ausgleichsbeitrag von maximal 10 Prozent auf dem Kostenanteil der Energie.
Diese Bedingungen stellen sicher, dass die Tarife der Grundversorgung und der Haushalte nicht steigen. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft bedauert, dass die Landesregierung nicht auf den Vorschlag zur Wechselmöglichkeit eingehen will.