Wirtschaft und Kantone haben deutlich gemacht, dass sie eine Beendigung des Lockdowns verlangen. Der Bundesrat ignoriert aber die Resultate der Vernehmlassung und hält an seinem zögerlichen und konzeptlosen Massnahmenbündel fest. Der sgv verlangt das Ende des Lockdowns per 28. Februar. In seiner Roadmap hat er gezeigt, wie das möglich ist. Diese Roadmap zeigt die Öffnung der Wirtschaft indem sie die Logik des gezielten Schutzes umsetzt. Diese Logik fokussiert auf besonders exponierte Gruppen und erlaubt im Gegenzug eine grössere Differenzierung bei anderen. Sie umfasst die Umsetzung von Schutzkonzepten, breitflächige Tests, Contact Tracing und die Intensivierung des Impfprogramms. Dieses muss zwingend am 21. Juni erfolgreich beendet sein.
Die Ungleichheiten in der Umsetzung des Härtefallregimes sind inakzeptabel. Der sgv verlangt eine Korrektur des Gesetzes gemäss dem Grundsatz «teilgeschlossen = geschlossen = Umsatz­entschädigung».