Die Verrechnungssteuer schadet insbesondere dem Fremdkapitalmarkt in der Schweiz. Zinsen unterliegen der Verrechnungssteuer zu einem hohen Satz von 35%. Bis diese Steuern zurückerstattet werden, bleiben diese Beträge illiquid für die Unternehmen. Dieses Problem führt dazu, dass Schweizer Unternehmen Anleihen im Ausland statt in der Schweiz aufnehmen. Mit der Revision des Verrechnungssteuergesetzes holen wir dieses Geld in die Schweiz zurück und erhöhen schlussendlich das Steuervolumen. Diese Argumente führten zu einem einstimmigen Ja zur Abschaffung der Verrechnungssteuer in der Gewerbekammer.
Die Massentierhaltungsinitiative will den Tieren im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung ihre Würde zurückgeben. Was auf den ersten Blick eine vernünftige Lösung gegen bestimmte Missbräuche zu sein scheint, wird in ihrer Umsetzung jedoch zu umfangreichen und schädlichen Massnahmen führen. Mit einer der insgesamt strengsten Tierschutzgesetzgebungen sowie der weltweit wohl einzigartigen Höchstbestandesverordnung ist das Anliegen der Initianten heute bereits ausreichend durch den Gesetzgeber geregelt. Eine weitere Einschränkung auf Verfassungsebene ist daher schlichtweg unnötig. Zudem wurde die Definition des Begriffs «Massentierhaltung» äusserst vage formuliert. Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen hat die Gewerbekammer einstimmig die Nein-Parole gefasst.