Die AHV muss dringend saniert werden. Ohne Reform drohen bereits in drei Jahren Defizite und der Kapitalstand würde dann binnen gut zehn Jahren restlos aufgebraucht. Mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre wird eine Anpassung vollzogen, die überfällig ist. Aufgrund der um knapp 4 Jahre höheren Lebenserwartung werden Frauen auch in Zukunft deutlich länger in den Genuss einer AHV-Rente kommen als Männer. Die Reform sieht ausserdem für neun Frauenjahrgänge grosszügige Abfederungsmassnahmen vor, welche die Auswirkungen der Erhöhung des Frauenrentenalters mildern. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft beurteilt die in der Revision vorgesehene Flexibilisierung des Rentenalters als sehr positiv. Die Flexibilisierung entspricht einem Bedürfnis vieler Arbeitnehmenden und erleichtert es den Unternehmen, qualifizierte Mitarbeitende länger im Erwerbsprozess zu halten. Die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze ist aus Sicht der Wirtschaft zwar unerfreulich, sie trägt jedoch zur sinnvollen Balance zwischen Mehreinnahmen und kostenwirksamer Leistungskorrektur im AHV-Sanierungsprojekt bei. Diese Argumente führten zu einer einstimmigen Ja-Parole in der Gewerbekammer.
Zu der Revision des Filmgesetzes fassten die Kammermitglieder eine Nein-Parole. Mit der sogenannten Lex Netflix wird der Standort Schweiz verteuert und die Kosten der Anbieter werden auf die Kunden abgewälzt. Bereits heute zählen die Schweizer Abopreise für Streamingdienste zu den höchsten in Europa. Die Verpflichtung der Anbieter, 30 Prozent ihres Filmkatalogs mit europäischen Filmen zu besetzen, führt zu mehr Bürokratie und ist nicht zielführend. Zudem ist es falsch, den Konsumentinnen und Konsumenten per Gesetz vorzuschreiben, was sie schauen können und was nicht.
Zum Referendum Frontex sowie zur Änderung Transplantiationsgesetz hat der sgv mangels KMU-Relevanz keine Parole gefasst.