Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Mediensteuer für die KMU ganz abzuschaffen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre Mitarbeitenden bezahlen bereits als Private eine Haushaltsabgabe an die Serafe. Deshalb ist dies, wie vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, eine unzulässige Doppelbesteuerung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung. Im Vorschlag des Bundesrates ist die Radio- und Fernsehabgabe der Unternehmen weiterhin umsatzabhängig. Dies bedeutet eine unverhältnismässig hohe Belastung für KMU mit hohem Umsatz aber kleinen Margen. Eine generelle Senkung der Haushaltsabgabe erachtet der sgv gerade in Zeiten von steigenden Kosten und Preisen hingegen als eine begrüssenswerte Entlastung für die Haushalte.
Der sgv wird sich weiter für die komplette Abschaffung der Mediensteuer für die KMU einsetzen und solange dieses Ziel auf politischer Ebene nicht erreicht ist, die Halbierungsinitiative unterstützen.