Die RASA-Initiative «Raus aus der Sackgasse» will den Verfassungsartikel 121a ersatzlos streichen. Der sgv lehnt dieses Ansinnen aus staats- und demokratiepolitischen Gründen ab. Zwar hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Masseneinwanderungsinitiative abgelehnt und im Hinblick auf die Abstimmung vom 9. Februar 2014 bekämpft. Er akzeptiert aber den vom Souverän gefällten Mehrheitsentscheid. Nach so kurzer Zeit drängt sich kein neuer Entscheid auf.
Den heute vom Bundesrat angekündigten direkten Gegenvorschlag zur RASA-Initiative will der sgv erst dann prüfen, wenn der genaue Wortlaut bekannt ist. Grundsätzlich befürwortet er aber das Engagement des Bundesrates für die bilateralen Verträge.
Die Masseneinwanderungsinitiative soll unbürokratisch umgesetzt werden. Die durch den Nationalrat in der Herbstsession beschlossene Grundstossrichtung stimmt. Der Verzicht auf fixe Kontingente und die Steuerung der Zuwanderung über die Stärkung des Inländervorrangs sind der richtige Weg. In der Praxis ist nur eine niederschwellige und unbürokratische Meldepflicht tauglich. Offene Stellen sollen dem RAV ohne Anspruch auf RAV-Exklusivität gemeldet werden müssen. Ein Widerspruchsrecht der Behörden bei der Besetzung offener Stellen lehnt der sgv ab. Mit dem jetzt vorliegenden Umsetzungsvorschlag kann die Arbeitsmarktintegration von Inländern verbessert werden. Dies darf jedoch nicht in eine versteckte Regulierung des Arbeitsmarktes münden.