Wertschöpfungsketten und Branchen sollen mit der wirtschaftlichen Landesversorgung Energie-Sparvereinbarungen eingehen können. Diese Vereinbarungen sollen mittels von den Unternehmen und Branchen selbst erarbeiteten Plänen «bottom up» umgesetzt werden. Dabei soll es der Branche bzw. der Wertschöpfungskette freigestellt werden, wie sie die Vereinbarung umsetzt, solange sie die vereinbarten Ziele erreichen.
Die Unternehmen, welche solche Pläne umsetzen, sollen im Gegenzug von den Bewirtschaftungsmassnahmen möglichst ausgenommen werden. Somit werden zwei positive Effekte erreicht: Erstens werden so möglichst viele Firmen motiviert, Pläne zu erarbeiten und den Energie-, namentlich den Stromverbrauch zu senken. Zweitens werden Unternehmen vor granularer und intrusiver Intervention geschützt, was für sie wiederum «business continuity» und insbesondere Rechtssicherheit bedeutet.