Mit der Ablehnung des neuen CO2 Gesetzes durch das Volk bleibt das geltende Gesetz in Kraft. Es ist zwar nicht befristet, doch seine Massnahmen sind es. Das gilt auch für den Mechanismus zur Teilnahme an den Klimaeffizienzprogramme der Wirtschaft. Unternehmen, die sich ein Ziel für die Reduktion des CO2-Austosses geben und es erreichen, werden von der CO2-Abgabe befreit und partizipieren an ihrer Rückverteilung. Damit wird Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit verbunden. Der Erfolg dieser Massnahmen ist enorm: Bisher haben über 4000 Unternehmen über 2400 Zielvereinbarungen abgeschlossen. Das entspricht etwa 50 Prozent des CO2-Ausstosses von Schweizer Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.
Die Unternehmen, die an diesen Programmen teilnehmen, brauchen dringend Rechts- und Planungssicherheit. Ein Auslaufen dieser befristeten Massnahmen würde dazu führen, dass Unternehmen aus den Programmen herausfallen, keine Zielvereinbarungen mehr haben und im schlimmsten Fall ihren CO2-Ausstoss wieder erhöhen. Das muss und kann mit der Verlängerung der entsprechenden Fristen vermieden werden. Der Luzerner FDP-Nationalrat und Unternehmer weiss um die Wichtigkeit des Anliegens: «Das Volk hat Nein zu einem bestimmten CO2 Gesetz gesagt und nicht zu allen Massnahmen im Klimaschutz. Es ist wichtig, dass die bereits funktionierenden, erfolgreichen Massnahmen erhalten bleiben.»