Europäische Staatsangehörige, die einzig zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt auch für Familienangehörige. Ausländische Personen, die eine Stelle suchen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst diese Revision des Ausländergesetzes. Sie ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Sozialmissbrauch. Europäische Staatsangehörige werden künftig die Schweiz nach einer gewissen Karenzfrist verlassen müssen, wenn sie keiner neuen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.