sgv begrüsst die Bestätigung der Abstimmung über AHV 21 und fordert rasche und konsequente Reformen

12.12.2024 | 15:15

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Entscheid des Bun­desgerichts, die Abstimmung vom 22. September 2022 über die Stabi­li­sie­rung der AHV (AHV 21) zu bestätigen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für den Fortbestand des Systems der Altersvorsorge in der Schweiz. Jetzt ist es aber dringend notwendig, die Anstrengungen auf die Herausforderungen der Zukunft zu konzentrieren.

Der sgv hält an seiner Position fest: Eine strukturelle und ehrgeizige Reform der AHV ist unerlässlich und muss unverzüglich in Angriff genommen werden. Die aktuellen demogra-phischen Entwicklungen, wie die steigende Lebenserwartung und das stetig sinkende Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnerinnen und Rentnern, erfordern entschiedene Massnahmen, um die finanzielle Nachhaltigkeit unseres Rentensystems zu sichern.

Der sgv ruft daher zu einem schnellen Beginn der Arbeiten an einer Reform der AHV auf, um eine stabile, gerechte und zeitgemässe Altersvorsorge zu gewährleisten.

Weitere Auskünfte

Fabio Regazzi
Fabio Regazzi

Präsident, Ständerat Die Mitte/TI


T +41 91 735 66 00
M +41 79 253 12 74

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