Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat der sgv den Marktzugang zur EU im Grundsatz stets unterstützt. Vor diesem Hintergrund erwartet er, dass auch künftig der hindernisfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt sichergestellt ist. Dass das Freihandelsabkommen von 1972 nicht Teil des Verhandlungspakets ist und von den Verhandlungen nicht tangiert ist, unterstützt der sgv ausdrücklich.
Besonderes Augenmerk wird der sgv bei den Verhandlungen auf die Personenfreizügigkeit legen. Der sgv unterstützt das Ziel, die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu garantieren und das aktuelle Schutzniveau dauerhaft sicherzustellen. Bei den Kautionen fordert der sgv ein System, das eine zur heutigen Ausprägung vergleichbare Wirkung ermöglicht. Einen Ausbau der Flankierenden Massnahmen lehnt er nach wie vor dezidiert ab. Der sgv betont, dass es auch künftig um eine strikt arbeitsmarktorientierte Zuwanderung gehen muss. Einen europäischen Tourismus in die Schweizer Sozialwerke lehnt der sgv entschieden ab.
Die systematischere Teilnahme an den EU-Programmen namentlich in den Bereichen Forschung und Innovation, aber auch allgemeine und berufliche Bildung unterstützt der sgv ausdrücklich. Kritisch hingegen beurteilt der sgv den Bereich der Lebensmittelsicherheit. Zusätzliche Regulierungen und Einschränkungen bis hin zu Werbeverboten lehnt der sgv ab. Ebenso kritisch beurteilt der sgv eine allfällige Pflicht, offene Stellen EU-weit ausschreiben zu müssen. Dies würde dem Gedanken der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative widersprechen, geht es doch bei der inländischen Stellenmeldepflicht darum, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser zu nutzen.
Vieles ist noch unklar und offen formuliert, insbesondere im institutionellen Bereich und im Bereich der Streitbeilegung. Der sgv fordert vom Bundesrat besonders in den kritischen Punkten echte Verhandlungen zum Nutzen der Schweizer Wirtschaft und lehnt die Übernahme von weiteren EU-Richtlinien zum Beispiel in Bezug auf Mindestlöhne und zusätzlicher Regulierung der Temporärarbeit ab. Eine Gesamtbeurteilung wird der sgv vom inhaltlichen Verhandlungsresultat abhängig machen.