Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist wichtig, dass bei der AHV-Reform das Prinzip der Opfersymmetrie eingehalten wird. Er ist bereit, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine moderate Mehrwertsteuererhöhung hinzunehmen. Als verkraftbar erachten wir eine Mehrbelastung der Betriebe, der Erwerbstätigen und der Konsumenten im Umfang von maximal 2,5 Milliarden. Wenn die Lohnbeiträge im Zuge der Steuervorlage 17 um 0,3 Prozent angehoben werden sollen, heisst das für den sgv, dass im Rahmen der AHV21 noch maximal 0,3 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente zur Verfügung stehen. Mehr darf aber weder der Wirtschaft noch den Konsumenten zugemutet werden. Der Schaden für den Werkplatz Schweiz und die Wohlstandseinbussen wären sonst zu hoch. Der sgv spricht sich seit langer Zeit für eine rasche, schlanke Reform der AHV aus, die sich auf die unabdingbaren Elemente konzentriert.
Klar abgelehnt werden vom sgv auch alle Kompensationsmassnahmen in Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenrentenalters. Die Finanzierungslücke der AHV nimmt derart erschreckende Ausmasse an, dass die Einsparungen aus der Erhöhung des Frauenrentenalters voll und ganz der Sanierung der AHV zu Gute kommen müssen. Ein weiterer Leistungsausbau ist schlicht nicht mehr finanzierbar. Die Altersvorsorge 2020 hat eindrücklich gezeigt, dass Kompensationsmassnahmen wie die damals vorgesehenen 70 Franken Zusatzrente die Chancen einer Abstimmungsvorlage nicht erhöhen, sondern sie vielmehr zu Fall bringen. Dieser Fehler sollte nicht wiederholt werden.